Wenn Du Dauercamper bist, empfehlen wir Dir eine Wohnwagenversicherung abzuschließen.
Zum Vergleich, wenn Du mit Deinem Auto und einem Wohnwagen-Anhänger unterwegs bist und während der Fahrt ein Unfall passiert, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des ziehenden Fahrzeuges zuständig.
Dauercamper hingegen melden Ihre Wohnwagen meist ab, d.h. es besteht kein aktueller Versicherungsschutz. Daher wird beim Dauercamping empfohlen, eine Wohnwagen-Versicherung abzuschließen, die Flammen-, Hagel- und Sturmschäden abdeckt.
Generell gilt: Dauer-Campingplätze können der Zweitwohnungssteuer unterliegen.
Neben den allgemeinen Maßstäben für die Ausgestaltung (Wasser, Abwasseranschluss etc.) kommt es für die Bemessung der Steuer (Steuermaßstab) auf die "Jahresrohmiete" an.
Als Beispiel: die Gemeinde Oberkrämer/Brandenburg hat folgende Regelung erlassen: "Jahresrohmiete im Sinne dieser Satzung ist das Gesamtentgelt, das der Steuerpflichtige als Mieter (Pächter) für die Benutzung der Wohnung aufgrund vertraglicher Vereinbarungen nach dem Stand zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für ein Jahr zu entrichten hat (Nettokaltmiete ohne Einbeziehung darüber hinaus zu entrichtender Nebenkosten)."
Dass Dauercamper von den Kommunen per Satzung zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden können, wird von den Gerichten durchgängig gestützt. Berücksichtigt werden muss aber, dass die entsprechende Satzung keine Fehler aufweist, die zur Aufhebung führt.
Bei der Zweitwohnungssteuer handelt es sich um eine kommunale Aufwandssteuer, die sich nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip bemisst. Das Innehaben eines zweiten Wohnsitzes - welcher Qualität auch immer - stellt eine solche besondere Leistungsfähigkeit im Sinne des Steuerrechtes dar.
Gestritten wird meist über den Steuermaßstab, weil es den Ämtern große Schwierigkeiten bereitet, hier geeignete Maßstäbe zur Mietwertermittlung fest zu legen. Maßgeblich sind die Nutzbarkeit, die Erschließung, die Bauart, die Beheizbarkeit, die ganzjährige Nutzbarkeit, die Versorgung mit Wasser auch im Winter, Strom und Abwasser, die Lage des Objektes (im Ortsbereich oder Außerhalb). Diese Maßstäbe müssen bei der Satzungsaufstellung Berücksichtigung finden, um als geeigneter Maßstab zur Steuerbemessung gelten zu können.
Unter Berücksichtigung von Abschlägen liegen die für die Berechnung an setzbaren Mietwerte zwischen 0,60 € und 2,90 € je qm und Jahr je nach Ausstattung (vgl. Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)). Nicht alle Kommunen machen von dieser Möglichkeit Gebrauch, da sich der Verwaltungsaufwand für die Erhebung nicht immer rechnet.
Bei weitergehenden Fragen zum Thema Zweitwohnungssteuer beim Dauercamping wenden Dich bitte an Deinen Steuerberater.