Seit dem 19. Januar 2013 werden europaweit nur noch einheitliche Führerscheine ausgestellt. Der sogenannte EU-Führerschein soll die Verkehrssicherheit innerhalb der Europäischen Union verbessern und ist mit einer Gültigkeit von 15 Jahren versehen. Damit auf ganzheitlicher europäischer Linie eine Vereinheitlichung möglich ist, sollen nun künftig bis 2033 alle Führerscheine ohne Gültigkeitsdatum (ausgestellt bis 2013) auf eine Scheckkarte ausgetauscht werden.
Die Führerscheinrichtlinie soll konkret erzielen, dass die momentan in der EU gültigen 110 Führerschein-Arten aus dem Verkehr gezogen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Fahrverbote, Geschwindigkeitsübertretungen oder andere Verkehrsdelikte über die Grenzen hinaus anzuerkennen.
Mit dem Ablaufdatum des Führerscheins kann die Aktualität des Lichtbildes und des Namens, sowie der Stand der Technik (Chipkarte) sichergestellt werden und die Fahrtüchtigkeit bzw. die Fahrtauglichkeit gegebenenfalls überprüft werden (in Deutschland noch nicht der Fall).
Mit der Vereinheitlichung des Führerscheins wird auch die Führerscheinfälschung erschwert, da alle Karten in einem System registriert und zumindest auf EU-Ebene nicht in doppelter Ausführung vorhanden sein dürften.
Der EU-Führerschein enthält ähnlich wie der Personalausweis Informationen über Sie und Ihre Fahrererlaubnis. Die Daten sind auf der Scheckkarte mit Nummern markiert und in jedem europäischen Land ähnlich dargestellt, damit bei Kontrollen eine leichtere Identifizierung möglich ist. Konkret setzen sich die Informationen aus Namen (1./2.), Geburtsdatum/Ort (3.), Datum der Ausstellung (4a.), Ablaufdatum (4b.), Ausstellende Behörde (4c.), Führerscheinnummer (5.), Bild des Inhabers (6.), Unterschrift des Inhabers (7.), Fahrerlaubnisklassen (9.), Erwerbsdatum der jeweiligen Klassen (10.), Gültigkeit befristeter Klassen (11.) und Beschränkungen (12.) zusammen.
Bis 2033 sollen alle alten Führerscheine in der EU ihre Gültigkeit verlieren bzw. sollen gegen einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Hierbei handelt es sich nur um das Ausweisdokument und nicht um die Fahrtauglichkeitsprüfung. Damit der Umtausch von rund 15 Millionen Papierführerscheinen und geschätzten 28 Millionen Scheckkartenführerscheinen in Deutschland strukturiert und möglichst ohne Verzögerungen erfolgen kann, ist nun das Gesetz (Anlage 8e zur Fahrererlaubnisverordnung) zur Einführung des Stufenplans in Kraft getreten.
Durch die vorgezogenen Umtauschfristen sollen Behörden vor Massen an Dokumenten zum Ende der Frist geschützt und lange Wartezeiten für Bürgerinnen und Bürger vermieden werden.
Der ausgearbeitete Stufenplan soll die Umtauschpflicht zeitlich staffeln. Der Stufenplan unterteilt sich im ersten Abschnitt nach Alter der Führerscheinbesitzer. Jahrgänge vor 1953 sind von der Vorfrist ausgenommen, da diese altersbedingt möglicherweise zum Stichtag des 19. Januars 2033 nicht mehr Gebrauch von ihrer Fahrerlaubnis machen möchten.
Geburtsjahr | Umtauschfrist |
Vor 1953 | 19.1.2033 |
1953-1958 | 19.1.2022 |
1959-1964 | 19.1.2023 |
1965-1970 | 19.1.2024 |
1971- oder später | 19.1.2025 |
Im zweiten Abschnitt wurde eine Staffelung für alle Führerscheine mit dem Ausstellungsdatum nach 1.1.1999 vorgenommen
Ausstellungsjahr | Umtauschfrist |
1999-2001 | 19.1.2026 |
2002-2004 | 19.1.2027 |
2005-2007 | 19.1.2028 |
2008 | 19.1.2029 |
2009 | 19.1.2030 |
2010 | 19.1.2031 |
2011 | 19.1.2032 |
Die EU-Umtauschpflicht bezieht sich nur auf den Führerschein als Nachweisdokument – somit muss beim Umtausch Ihres PKW-Führerscheins (Klasse B) oder Motorradführerschein (Klasse A) keine neue Prüfung abgelegt werden.
Bei den Führerscheinklassen C, CE, D und DE muss ab dem 50. Lebensjahr eine Gesundheitsuntersuchung und ein augenärztliches Attest zur Verlängerung des Führerscheins abgegeben werden. Grundsätzlich gilt bei diesen Führerscheinklassen eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren.
Der Umtausch muss bei der Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes erfolgen und kostet 25€. Dabei wird ein Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein benötigt. Papier-Führerschein-Besitzer benötigen zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgefüllt hat. Bei nicht veränderten Wohnsitz wird keine Karteikartenabschrift benötigt.
Für Führerscheinklassen C und CE sind alle fünf Jahre mit Kosten in Höhe von rund 150€ zu rechnen, da unterschiedlichste Voruntersuchungen für eine Verlängerung nötig sind.
Bei unterlassenem Umtausch drohen Verwarnungsstrafen von bis zu 10€. Bei einem abgelaufenen Führerschein der Klassen C und CE können die Strafen deutlich höher ausfallen: hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr sind möglich.